FAQ um den Schweizer Zivildienst
MyZivi ist ein Softwareanbieter, der Zivis und Betriebe auf einer zentralen, einfach bedienbaren Plattform bedient. Hier versuchen wir Dir bestmöglich die wichtigsten Fragen rund um den Zivildienst zu beantworten.
Zivi-Kleider sind Kleiderstücke, wie etwa eine Uniform, die Du freiwillig und umsonst erwerben kannst.
Folgende Zivi-Kleidungsstücke stehen zur Verfügung; Softshell-Gilet, Arbeitshose, T-Shirt, T-Shirt leicht, Polo-Shirt, Cap und Schlüsselband.
Als Zivi erhältst Du sobald Du zugelassen bist, Punkte im offiziellen Webshop, um Deine Kleider zu erwerben. Die Punkteanzahl ist abhängig von den noch zu leistenden Diensttagen.
Deine Einsätze musst Du selber planen. Dies ermöglicht Dir selbstständig Deinen idealen Einsatzraum zu finden, fordert aber auch dass Du proaktiv einen auf MyZivi.ch oder EZIVI suchst.
Wenn Du Deinen Einsatz nicht planst, wirst Du zwangsaufgeboten und Du hast keinen Einfluss wo oder wann dieser stattfindet.
Der Zivildienst dauert 1.5 mal so lange wie das Militär, also insgesamt 368 Tage.
Dein erster Einsatz im Zivi muss spätestens im folgenden Jahr nach Deiner Zulassung stattfinden. Wenn Du in 2019 als Zivi zugelassen wurdest, musst Du 2020 Deinen Einsatz leisten.
Ein Einsatz muss immer mindestens 26 Tage dauern
Als Zivi hast Du verschiedene Pflichten rund um Einsatzdauer, Einsatztypen und zu absolvierende Kurse. Dies hängt davon ab, ob Du eine Rekrutenschule absolviert hast oder nicht.
Dein Einsatz sollte bis 3.5 Monaten vor dem Einsatz vereinbart sein. Das Aufgebot muss 3 Monate vor Einsatzbeginn bei Dir daheim eingetroffen sein.
Wenn Du keine Rekrutenschule absolviert hast, musst Du einen langen Einsatz mit einem Schwerpunktprogramm absolvieren.
Wenn Du im selben Betrieb Deinen langen Einsatz teilst und Du beide Einsätze innert zwei Jahren absolvierst, ist dies möglich.
Einsätze mit Schwerpunktprogramm sind solche, wo vorgesehen ist, dass ein langer Einsatz getätigt wird. Viele Einsätze sind nicht im Schwerpunktprogramm und können nur in kurzen Einsätzen absolviert werden.
Ja, dies ist möglich, ausser es ist Dein letztes Zivildienstjahr
Um dies zu tun, musst Du bei Deinem Regionalzentrum mehrere oder eine Einsatzvereinbarung einreichen, die kumulativ auf mindesten 52 Tage kommen.
Die jährliche Einsatzpflicht ist, dass Du jedes Jahr mindestens 26 Zivildienst leisten musst, bis Du keine Tage mehr hast.
Regionalzentren sind die Verwaltungsstellen, an die Du Dich rund um den Zivildienst wenden kannst. Es gibt 5 Regionalzentren; Aarau, Rüti, Lausanne, Thun und Rivera.
Falls Du gewichtige Gründe hast, kannst Du Deinen jährlichen Dienst verschieben lassen, musst jedoch eine Wehrpflichtersatzabgabe leisten.
Du musst diesen Betrag bezahlen, wenn Du in einem Jahr keinen Dienst geleistet hast. Du erhältst den Betrag nach der Erfüllung all Deine Zivildiensttage retourniert.
Du kannst grundsätzlich den Dienst wegen folgenden Faktoren verschieben; In aktiver Bildung, wenn ein Einsatz zu einer Kündigung beim Arbeitgeber führen würde, gesundheitliche Gründe, aufkommende Prüfungen oder spezielle Härtefälle.
Eine Begründung, Beweise, Zeitraum für das Verschiebungsgesuch und ein Ersatzdatum für den Dienst.
Das Gesuch musst Du schriftlich bei Deinem zuständigen Regionalzentrum einreichen.
Auch wenn Du studierst musst Du grundsätzlich Zivildienst leisten. Idealerweise machst Du Deinen langen Einsatz vor Studienantritt.
Du solltest frühzeitig mit Deinem Arbeitgeber Zivildiensteinsätze und Zeiträume besprechen. Der Arbeitgeber muss von Gesetzes wegen Dich in den Einsatz lassen.
Bist Du angestellt oder arbeitslos sendest Du diesen an Deinen letzten Arbeitgeber. Falls Du selbstständig bist, sendest Du diesen an Deine AHV-Ausgleichskasse.
Ja, wenn Du im Einsatz bist und Familie hast, hast Du Anrecht auf Zulagen.
In diesem Fall kannst Du Dich an die Sozialhilfebehörde Deiner Gemeinde wenden.
Du kannst die Plattform EZIVI oder MyZivi.ch verwenden um einen geeigneten Einsatz finden.
In diesem Fall solltest Du auf keinen Fall mit dem Einsatz beginnen. Setze Dich so rasch als möglich mit Deinem Regionalzentrum in Verbindung.
Achte darauf, dass der Einsatz geographisch gelegen, der Einsatzzeitraum geeignet für Dich und die Tätigkeit interessant ist.
In diesem Fall wirst Du während dem Einsatz die Kurse besuchen können.
Kurse sind kleine Ausbildungen, die Du nehmen musst, um bestimmte Einsätze machen zu können.
Ja, auch wenn Du krank bist werden Dir diese Tage gutgeschrieben. Jedoch können Dir pro 30 Einsatztage nur 6 Krankheitstage angerechnet werden.
Im Zivi kannst Du verschiedene Einsätze im Naturschutz, der Pflege, als IT-Support und in vielen weiteren tätigen. Eine Übersicht findest Du auf MyZivi.ch.
Folgende Kurse gibt es im Zivildienst; Kommunikation und Betreuung, Pflegehilfe 1, Pflegehilfe 2, Betreuung von Menschen mit einer Beeinträchtigung 1, Betreuung von Menschen mit einer Beeinträchtigung 2, Betreuung von betagten Menschen 1, Betreuung von betagten Menschen 2, Betreuung von Kindern 1, Betreuung von Kindern 2,Betreuung von Jugendlichen 1, Betreuung von Jugendlichen 2, Umwelt- und Naturschutz, Alp-Pflege, Umgang mit der Motorsäge, Sicherheit im Auslandseinsatz
Grundsätzlich ja, wenn Du bereits für im Rahmen einer Ausbildung oder als Mitarbeiter bei dem Betrieb warst, ist dies nicht erlaubt.
Du darfst grundsätzlich nicht bei Betrieben arbeiten, wo Du bereits ehrenamtlich tätig warst. Auch wenn Familie einen grossen Einfluss (z.B. als vorgesetzte Person) Einfluss nehmen könnte, kannst Du hier keinen Einsatz antreten.
Es gibt keine normierte Standards. Gewisse Betriebe führen ein telefonisches Interview durch, andere ein vor Ort Interview oder es findet sogar ein Assessment-Tag statt. Am besten wendest Du Dich an die angegebene Kontaktperson oder bewirbst Dich automatisch mit MyZivi.
Die Einsatzvereinbarung ist der Vertrag zwischen Bundesamt für Zivildienst, Betrieb und Dir, dass Du einen Einsatz antreten kannst. Im zivilen entspräche dieser einem Arbeitsvertrag.
Ein Einsatz muss an einem Montag beginnen und an einem Freitag enden (ausser es ist Dein letzter Einsatz). Selten können Betriebe hier Ausnahmen zulassen.
Auslandseinsätze sind Zivi-Einsätze, die im Ausland stattfinden. Oftmals treffen hier andere Regelungen nicht zu. Auslandseinsätze kommen selten vor und sind sehr beliebt.
Die Einsatzvereinbarung wird in der Regel vom Betrieb erstellt und unterschrieben, an Dich gesandt, dann von Dir unterschrieben und an Dein Regionalzentrum gesandt. Es kommt selten vor, dass eine Einsatzvereinbarung nicht vom Regionalzentrum angenommen wird.
Ein Aufgebot entspricht einem Marschbefehl im Militär und ist ein Dokument, dass Dir sagt wann und wo Du Deinen nächsten Einsatz beginnst. Es wird Dir erst zugesandt, wenn Du mit dem Betrieb eine Einsatzvereinbarung eingesandt hast.
Mit jedem Aufgebot erhältst Du einen Zivildienstausweis mit Foto, ZDP, Personalien und Einsatzdetails. Du kannst diesen auch digital erhalten.
Die ZDP-Nummer (zivildienstleistende Person) ist eine einmalige Nummer, die Du für Logins und Formulare rund um den Zivildienst benötigst. Du erhältst sie mit Deine Zulassung als Zivi.
Ein Aufgebot ist verbindlich. Solltest Du dieses nicht antreten, kann es zu Disziplinar- und Strafverfahren kommen.
Falls Du bereits ein Aufgebot hast, musst Du gemeinsam mit dem Betrieb ein Gesuch bei Deinem Regionalzentrum einreichen. Du benötigst schriftlich den Grund, Beweismittel sowie den Zeitraum wo Du den Einsatz nachholen wirst.
Wenn notwendig solltest Du die notwendige Ausrüstung (Schuhe, Kleidung) im Voraus in Absprache mit dem Betrieb einkaufen. Diese Ausgaben werden Dir vom Betrieb als Spesen retour bezahlt.
Während einem Einsatz bist Du von der Militärversicherung gegen Unfall und Krankheit versichert.
Wenn Dein Einsatz länger als 60 Tage dauert, kannst Du dies bei Deiner Krankenkasse beantragen.
In speziellen Notsituation kannst Du als Zivi, wie im Militär, eingezogen werden.
Informiere Deinen Betrieb. Wenn Du länger als ein Tag krank bist, brauchst Du ein Arztzeugnis.
Wenn Du an eine neue Adresse ziehst, musst Du dies dem Regionalzentrum über Dein Login im EZIVI melden.
Falls Du länger als 6 Monate nicht bei Dir zu Hause lebst oder ins Ausland ziehst, musst Du dies Deinem Regionalzentrum melden.
EO steht für Erwerbsersatz und ist ein Betrag, der Dir aufgrund von Deiner Zeit im Zivildienst ausgezahlt wird.
Dein EO wird von der kantonalen Ausgleichskasse bezahlt und basiert auf Deinem Lohn vor dem Zivildienst. Er bewegt sich grundsätzlich zwischen CHF 62 und CHF 196 pro Tag. Mehr zum Lohn im Zivildienst erfährst Du hier.
Du erhältst 20 CHF pro Kind pro Tag, in dem Du im Zivildienst bist.
Dein Einsatzbetrieb meldet Deine Diensttage an das Regionalzentrum. Dieses wird den Prozess auslösen, um Dir einen EO-Schein zuzusenden. Sobald Du diesen erhältst, kannst Du diesen ausfüllen und entweder direkt an die Ausgleichskasse oder an Deinen ehemaligen Arbeitgeber zusenden, um Deinen EO zu erhalten.
Ja.
Solange die sonst keine Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden, erhältst Du pro Morgenessen CHF 4, Mittagessen CHF 9 und Abendessen CHF 7. Genauere Details zu den Spesen erfährst Du hier.
Nein, du erhältst aber keine Spesen für Anreise wenn der Betrieb es Dir anbieten könnte.
Solange der Betrieb Dir keinen Schlafplatz anbieten kann, muss er Dir entweder 65 Rappen pro Kilometer (Auto) anbieten, wenn der Weg länger als 3 Stunden dauert oder Dir ein ÖV-Ticket für Deine An- und Abreisen bezahlen.
Du erhältst CHF 5 pro Einsatztag. Mehr zum Lohn im Zivi erfährst Du hier.
Mit dem Zivi-Ausweis zahlst Du nur die hälfte auf ÖV-Tickets und erhältst verschiedene Vergünstigungen für Veranstaltungen, Museen etc.
Wende Dich an die Militärversicherung. Diese ist zuständig für Versicherung und Bezahlung in einem solchen Fall.
Wenn Du einen langen Einsatz à mindestens 180 Tagen leistest, hast Du Anspruch auf 8 (anrechenbare) Ferientage. Pro weitere 30 Einsatztage erhältst Du 2 Ferientage. Falls Du Deine Ferientage nicht in einem Einsatz beziehst, verfallen diese.
In speziellen Fällen wie Tod in der Familie, Hochzeit und Geburt aber auch an Behördenterminen oder nicht verschiebbaren Prüfungsterminen kannst Du Urlaub erhalten.
Grundsätzlich nicht, ausser Du hast an einem Urlaubstag mindestens 5 Stunden für den Betrieb gearbeitet.
Ja, als Zivi bist Du auch im Urlaub (nicht angerechnet) und in den Ferien (angerechnet) über den Zivildienst bei der Militärversicherung versichert.
Grundsätzlich haftet der Betrieb. Bei groben Fehlverhalten kann das Bundesamt für Zivildienst die Schadenssumme teils oder ganz von Dir zurückfordern.
In speziellen Fällen wird Dir dies von Deinem Regionalzentrum bezahlt. Wende Dich an dieses.
Wenn Du einen Einsatz von 54 Tagen oder mehr leistest, muss Dir Dein Betrieb ein Arbeitszeugnis ausstellen.
Um einen Auslandseinsatz im Zivildienst zu machen, musst Du eine Berufsausbildung, mindestens zwei Jahre Studium oder mehrjährige qualifizierte Erfahrung im Tätigkeitsgebiet haben.
Als Zivi musst Du grundsätzlich proaktiv arbeiten. Der Betrieb unterstützt Dich bei Organisation von Reise, Visa und weiteren administrativen Schritten. Er muss Hin- und Rückreise bezahlen und stell Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung.
Um ins Ausland als Zivi zu gehen, musst Du ein Assessment bestehen sowie die Kurse “Sicherheit im Ausland” und “Kommunikation und Betreuung” bestanden haben. Die entsprechenden Impfungen und medizinischen Vorabklärungen musst Du ebenfalls getätigt haben.
Falls Du eine ähnliche Ausbildung in einer Kurs-Thematik gemacht hast, kannst Du vorgängig ein entsprechendes Gesuch beim Regionalzentrum aufgeben.
Die meisten Zivi-Kurse finden im Kurszentrum in Ausbildungszentrum Schwarzsee in Freiburg statt.
Falls Du nach Anfang 2018 in den Zivildienst eingetreten bist, wirst Du (falls Du alle Diensttage geleistet hast) 12 Jahre nach Deiner Zulassung entlassen. Falls Du vor 2018 dem Zivildienst beigetreten bist, wirst Du am Tag entlassen, wo Du all Deine Einsatztage fertig geleistet hast, jedoch mindestens 30 Jahre und nicht älter als 34 Jahre bist.
Wenn ein Einsatz mindestens 54 Tage dauert und er einen Kurs erfordert, musst Du den entsprechend Kurs besuchen? Wenn ein Einsatz länger als 180 Tage dauert und im Gesundheits- oder Sozialbereich stattfindet, dann musst Du den Vertiefungskurs 2 absolvieren.
Kurse dauern grundsätzlich 5 Tage, abgesehen vom Motorsägenkurs, der nur 2 Tage dauert und Alp-Pflege und Sicherheit im Ausland, die je 3 Tage dauern.
Ja, in einer Notsituation kannst Du wieder eingezogen werden, wie auch im Militär.
Ein Zivi kann bei Arbeitsunfähigkeit, aufgrund von einem Strafverfahren oder bei Tod entlassen werden. Eine medizinische Entlassung erfordert ein ausführliches Arztzeugnis.
Dein zuständiges Regionalzentrum wird der entsprechenden Kasse eine Rückzahlung Deiner eingezahlten Beträge anfordern.
Um Zivi zu werden, musst Du militärdiensttauglich sein und den Rekrutierungstag besucht haben. Sobald Du dies getan hast, kannst Du Dein Gesuch für den Zivildienst stellen. Hier erfährst Du die weiteren Schritte.
Zivildienst kann nur leisten, wer militärdienstpflichtig und militärdienst fähig ist und dabei Gewissenskonflikte hat und entsprechend Zivildienst leisten will.
Um Zivildienst zu leisten, musst Du ein implizites Zivildienstgesuch stellen. Dies tust Du indem Du einen Infotag besuchst und Dich dann bei EZIVI anmeldest. Mehr dazu erfährst Du hier.
Als Zivi wirst Du bezahlt; Du erhältst EO (Erwerbsersatz), Sackgeld und Spesen. Mehr zum Lohn im Zivi erfährst Du hier.
Dies ist individuell pro Betrieb und wird in Deiner Einsatzvereinbarung genauer geregelt. in der Regel sind es 8 Stunden pro Tag.
Grundsätzlich musst Du insgesamt 368 Tage Zivildienst leisten. Sobald Du dies getan hast, wirst Du nur noch in Notsituationen eingezogen. Dies kann nur bis nach 12 Jahren nach initialer Anmeldung als Zivi passieren.
Um in den Zivildienst zu wechseln, musst Du lediglich einen Infotag besuchen und darauf nach einigen Wochen ein Login bei EZIVI erstellen. Die genauen Details zum Prozess findest Du hier.
Spesen und Sackgeld werden Dir von Deinem Betrieb bezahlt. EO (Erwerbsersatz) erhältst Du von Deiner Ausgleichskassen.
EO-Karten sind 5 Jahre lang gültig. Einen interessante Artikel dazu findest Du hier.
Grundsätzlich muss ein Zivi 368 Tage Dienst leisten. Ausnahmen sind, wenn er bereits eine Kaderfunktion im Militär eingenommen hat. Dann werden muss er noch 1.5 so viele Zivi Einsatztage leisten.
Der Erwerbsersatz wird über Deine Ausgleichskasse beglichen.
Bis 34 musst Du all Deine Einsatztage geleistet haben.
Ja, in der Regel werden ein langer Einsatz (180 Tage) und mehrere kurze Einsätze (26 Tage) geleistet.
Grundsätzlich bist Du bis 12 Jahre nach Deiner Zulassung im Zivi dienstpflichtig, jedoch musst Du mindestens 30 Jahre und maximal 34 Jahre alt sein.
Dies hängt von Berufserfahrung, Einsatztyp und Einsatzdauer ab. In der Regel sind es ca. CHF 1800 pro Monat im ersten Einsatz. Mehr dazu erfährst Du hier.
Die meisten Schweizer Bürger machen den Zivildienst zwischen 19 - 23, nach Abschluss einer Lehre oder einer Maturität und allenfalls mit einigen Jahren Berufserfahrung.
Für den Zivildienst musst Du kein Gesuch schreiben. Eine Anmeldung beim Bundesamt für Zivildienst genügt, um Deine Motivation für den Zivildienst zu kommunizieren. Dabei sind lediglich Deine Telefonnummer, Deine E-Mail und Dein voller Name von Nöten.
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